Inhaber:
Heiko Heeren
Albertus-Magnus-Straße 7
41470 Neuss
Deutschland
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Gartenlandschaftsbauer (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) über die Erbringung von Gartenlandschaftsbau-Dienstleistungen abgeschlossen werden.
1.2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden, haben keine Gültigkeit.
2. Vertragsschluss
2.1. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung der Arbeiten beginnt.
2.2. Angebote des Auftragnehmers sind, soweit nicht anders angegeben, freibleibend und unverbindlich.
3. Leistungsumfang
3.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung, dem Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
3.2. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Leistungsumfang aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu ändern. Dies umfasst insbesondere unvorhergesehene technische Schwierigkeiten. Der Auftraggeber wird in solchen Fällen unverzüglich informiert.
4. Preise und Zahlung
4.1. Alle Preise verstehen sich gemäß § 19 UStG ohne Umsatzsteuer, da der Auftragnehmer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
4.2. Die Zahlung des vereinbarten Preises ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
4.3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
4.4. Zahlungen sind grundsätzlich ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto des Auftragnehmers zu leisten.
5. Ausführung der Arbeiten
5.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Arbeiten gemäß der im Vertrag vereinbarten Zeit und Qualität auszuführen. Verzögerungen aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt oder Verzögerungen durch den Auftraggeber), führen nicht zu einer Haftung des Auftragnehmers.
5.2. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Auftragnehmer den ungehinderten Zugang zur Baustelle hat und alle erforderlichen Voraussetzungen zur Ausführung der Arbeiten erfüllt sind.
6. Abnahme
6.1. Nach Fertigstellung der Arbeiten wird eine Abnahme durchgeführt. Der Auftraggeber hat das Recht, die Arbeiten zu überprüfen und gegebenenfalls Mängel zu rügen.
6.2. Erfolgt keine Mängelrüge innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung, gilt die Leistung als abgenommen. Der Auftraggeber hat spätestens 14 Tage nach Fertigstellung die Möglichkeit, eine Abnahme zu erklären, andernfalls gilt die Abnahme als stillschweigend erfolgt.
7. Gewährleistung
7.1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die ausgeführten Arbeiten zum Zeitpunkt der Abnahme vertragsgemäß sind.
7.2. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren in 12 Monaten ab Abnahme der Arbeiten.
7.3. Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf Mängel, die auf fehlerhafte Ausführung der Arbeiten durch den Auftragnehmer zurückzuführen sind.
7.4. Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen.
7.5. Im Falle eines berechtigten Mängelanspruchs ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet.
7.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung oder Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen.
8. Haftung
8.1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.
8.2. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstehen, haftet der Auftragnehmer nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde.
8.3. Die Haftung für Schäden, die nicht am Werk selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.
8.4. Eine Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
8.5. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
9. Vertragsdauer und Kündigung
9.1. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen schriftlich gekündigt werden.
9.2. Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber ist dieser verpflichtet, die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen des Auftragnehmers zu bezahlen.
9.3. Der Auftragnehmer kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug oder wenn der Auftraggeber wesentliche Pflichten aus dem Vertrag verletzt.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Alle gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
10.2. Der Auftraggeber hat die gelieferten Materialien bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln und ist verpflichtet, diese bei Rückständen der Zahlung auf Verlangen des Auftragnehmers zurückzugeben.
11. Datenschutz
11.1. Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Abwicklung des Vertrags.
11.2. Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten.
11.3. Der Auftraggeber willigt ein, dass die Daten auch für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung gespeichert werden.
11.4. Es wird ausdrücklich auf die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf dieser Homepage verwiesen.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
12.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.4. Für die Auflösung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird vereinbart, dass zunächst eine Mediation durchgeführt wird, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.
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